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Willkommen auf der Homepage von Solicitor Daniel G. Lawlor Die Kanzlei
Auf dem Gebiet des englischen Gesellschaftsrechts sowie des internationalen Vertragsrechts sind außerhalb von Großkanzleien und Unternehmen nur wenige deutschsprachige ausländische Anwälte in Deutschland tätig.
Meine Kanzlei hat sich insoweit auf die Beratung des deutschen Mittelstandes spezialisiert.
Kompetenz, Flexibilität und persönliche Betreuung. In Angelegenheiten mit Auslandsbezug bin ich ideal positioniert, um Ihnen beratend zur Seite zu stehen.
Sollten Sie eine Frage zu diesen Fachbereichen (u.a. auch zu den Auswirkungen des neuen engl. Companies Act vom 08.11.2006) haben, können Sie die Kanzlei einfach und unverbindlich per Email oder telefonisch kontaktieren.
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Laden Sie den offiziellen Leitfaden des englischen Handelsregisters (Companies House) „Direktoren und Secretaries von Kapitalgesellschaften" in deutscher Sprache herunter.
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