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Aktuelles zur Limited
- ich habe eine Limited
- Gründung einer Limited

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Seit dem 01.01.2007 bis voraussichtlich Oktober 2008 wird die „Limited“ reformiert. Was bedeutet dies für mich, wenn ich bereits eine Limited habe?
Hier gibt es u. a. folgendes zu berücksichtigen:
Ab Januar 2007 sind Sie u.a. verpflichtet, den Namen der Gesellschaft auf allen Geschäftsbriefen, Mitteilungen und sonstigen Veröffentlichungen, Webseiten, Wechseln, Schuldscheinen, Sichtvermerken, Schecks, Bestellungen, Rechnungen, Quittungen und Akkreditiven erscheinen zu lassen. Hinzu kommt, dass alle Geschäftsbriefe, Bestellformulare und Webseiten den Ort der Registrierung, die Registrierungs-Anschrift und die Registrierungs-Nummer ausweisen müssen. Verstöße können eine persönliche Haftung des Directors begründen und Bußgelder sowie andere zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Reform-Gesetz befürwortet elektronische Kommunikation. Das Grundprinzip besteht darin, dass Gesellschaften – das Einverständnis der Gesellschafter vorausgesetzt – auf E-Kommunikation ausweichen können, anstatt wie bisher, sämtliche Mitteilungen in Papierform erstellen zu müssen.
Der Companies Act 2006 ist erst am 08. November 2006 in England verabschiedet worden und wird ab Januar 2007 bis voraussichtlich Oktober 2008 sukzessive in Kraft treten. Das neue Gesetz beinhaltet Vorteile und Neuregelungen für bestehende Limiteds. Hierzu zählen u. a.:
die Abschaffung der Pflicht, einen Company Secretary zu bestellen
die Pflicht, eine natürliche Person neben einer juristischen Person als Director der Gesellschaft zu bestellen
neue Haftungsregelungen für die Geschäftsführung
wesentlich vereinfachte Kapitalerhöhung und -reduzierung
Abschaffung der "ultra vires" Regelung, das heißt, die Limited verfügt über die Befugnisse einer natürlichen Person
neue Gründungsvorschriften
Sollten Sie an weiteren Informationen interessiert sein oder eine Beratung wünschen, setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung.
ich mir überlege, eine Limited zu gründen? Die Firmengründungsagenturen haben in Deutschland seit 2003 einen beachtlichen Erfolg aufzuweisen.
Hauptgrund dafür ist neben dem professionellen Marketing der – verglichen mit den Gründungskosten einer GmbH - relativ niedrige Betrag, der für die Gründung einer Limited aufgebracht werden muss. Oft liegen die Preise, je nach Leistungsumfang, zwischen 400,00 EURO und 900,00 EURO.
Die beim englischen Handelsregister für die Gründung einer Limited zu entrichtende Gebühr beträgt nur 20,00 GBP (ca. 30,00 EURO).
Allerdings bekommt man in der Regel nur eine Standard-Satzung, die die jeweilige Ausrichtung der Gesellschaft ebenso wenig berücksichtigt wie deren individuelle Gesellschafterstruktur. Gründungsagenturen dürfen keine Rechtsberatung erteilen und sind ausschließlich wirtschaftlich ausgerichtet. Das heißt, möglichst viele Gründungen mit möglichst geringem Aufwand durchzuführen.
Folge ist, dass erhebliche weitere Kosten entstehen, wenn formelle Änderungen oder etwa Haftungsbegrenzungen herbeigeführt werden sollen.
Daher kann es im Ergebnis nur von Vorteil sein, wenn die Limited von vorne herein unter Berücksichtigung der individuellen Vorstellungen der Gesellschafter und unter Anpassung an die Marktverhältnisse gegründet wird, wobei insoweit grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten bei der Gründung entstehen sollten.
Dringend zu empfehlen ist auch, sich über die Rechte und Pflichten, die mit der Gründung und Führung einer Limited zusammenhängen, im Voraus zu informieren.
Den Leitfaden des Companies House können Sie hier herunterladen.
Um weitere Informationen zu den Änderungen zu erhalten, die inzwischen im Rahmen des Companies Act 2006 eingeführt sind oder bevorstehen, können Sie Kontakt mit mir aufnehmen.
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