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Tätigkeitsbereiche
- Engl. Gesellschaftsrecht
- Internationale Verträge
- Forderungseinzug
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Englisches Gesellschaftsrecht
Für deutsche Unternehmer ist die private limited company (kurz: Limited) von besonderem Interesse.
Im Jahre 2006 haben sich deutsche Staatsbürger mit rund 1.200 Neugründungen im Monat beim englischen Handelsregister „Companies House“ an die Spitze aller ausländischen Unternehmensgründer gestellt.
Bedauerlicherweise sind viele Unternehmer nach der Gründung mit der Erfüllung Ihrer Pflichten überfordert. Eine der Hauptprobleme stellt dabei der Mangel an Informationen dar.
Da die Limited zwischen Januar 2007 und voraussichtlich Oktober 2008 im Rahmen des Companies Act 2006 grundsätzlich reformiert wird, ist mit einer Ausweitung dieser Probleme zu rechnen.
Ich berate Gründer ebenso wie bereits etablierte Unternehmen hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten und unterstütze sie u.a. bei Änderungen nach der Gründung, bei der Erstellung rechtsgültiger Beschlüsse, in haftungsrechtlichen Fragen sowie der Korrespondenz mit dem Companies House.
Internationale Verträge
Mittelständische Unternehmer, die im Im- und Exportbereich tätig sind oder sich für eine strategische Kooperation mit einem starken ausländischen Partner interessieren, werden in der Regel mit umfangreichen englischsprachigen Vertragstexten konfrontiert, deren detaillierte Überprüfung sie nicht selten vor Probleme stellt.
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit für und in Zusammenarbeit mit international tätigen Unternehmen verfüge ich über grundlegende Erfahrung
im Aufbau und der Betreuung weltweiter Exportgeschäfte einschließlich der damit verbundenen Vertragsverhandlungen mit ausländischen Vertragshändlern, Kooperationspartnern, Endkunden, Reulierungsbehörden und Wirtschaftsförderungsagenturen im Bereich von Händler-, Lizenz- sowie Agenturverträgen, Bankgarantien und Akkreditiven
in dier Gründung und Betreuung neuer Tochtergesellschaften im Ausland (Ausarbeitung von Satzungen, Gesellschafterverträgen und Geschäftsführerverträgen)
in der Vorbereitung von Kauf-, Pacht-, Management-, Franchise-, Projektmanagement-, Bau-, und Finanzierungsverträgen in deutscher und englischer Sprache sowie Vertragsverhandlungen und Prüfung diverser strategischer Partnerschafts-, bzw. Joint Venture- Verträge mit ausländischen Investmentfonds
der Vorbereitung, Prüfung und Verhandlung von Kauf- und Übereignungs- sowie sonstigen Verträgen für Insolvenzverwalter in Verfahren mit Auslandsbezug
Forderungseinzug
Forderungen im Ausland geltend zu machen und einzuziehen, stellt viele vor ein fast unlösbar erscheinendes Problem. Neben praktischen und rechtlichen Hürden schrecken in der Regel auch die damit unter Umständen verbundenen Kosten sowie hin und wieder kulturelle Unterschiede ab. Folge dessen ist, dass eine Forderung oft viel zu früh als „verloren“ betrachtet und ausgebucht wird.
Dabei zeigt meine Erfahrung, dass ausländische Debitoren einem vernünftigen Lösungsvorschlag in der Regel aufgeschlossen gegenüber stehen.
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